Online-Streitschlichtung

Neue EU-Verordnung “Online-Streitschichtung”

Neue EU-Verordnung “Online-Streitschichtung”

Wer eine Webseite betreibt, muß sich mit allerlei Rechtlichem herumschlagen – äh – beschäftigen, wollte ich natürlich sagen.

Der Jahreswechsel ist ein beliebtes Datum für derartige Neuerungen.

Online-Streitschlichtung ab 9.1.2016

Heute kam ein eiliger Newsletter herein, demzufolge der rechtsbewußte und gesetzestreue Shopbetreiber/Onlinehändler aufgrund einer neuen EU-Verordnung eigentlich schon seit dem vergangenen Samstag einen “gut zugänglichen” Link zu einer Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitschlichtung hätte bereitstellen müssen.

Online-Streitschlichtung – Theorie + Praxis

Das Kuriose dabei: am Samstag, dem Stichtag, gab es anscheinend diese Webseite, wohin man hätte verlinken sollen, noch gar nicht.

Immerhin ist heute eine englischsprachige Seite erreichbar, auf der der Verbraucher dann irgendwann in Zukunft zur Online-Streitschlichtung schreiten kann – so sie denn die geplante Interaktivität, und diese vielleicht auch noch in deutscher Sprache bieten wird.

Zur Zeit findet man dort lediglich die Überschrift “Online Dispute Resolution” und “Thank you for visiting this site.
Please note that it will be operational as of 15 February 2016.”

Ob die EU-Kommission wohl nach Schilda umgezogen ist?

Praktische Umsetzung

Wie gut, daß ich unsere Webseite hausintern aktualisieren kann, sonst säßen wir jetzt womöglich in der Warteschleife eines glücklichen und überarbeiteten Internetgurus, dem die EU mit ihrer Verordnung einen unverhofften Schwung Aufträge verschafft hat.

So waren nur ein paar Mausklicks notwendig, um eine Zeile einzufügen und die Impressumseite neu hochzuladen – schwuppdiwupp war der geforderte Link online.

Praxistip: Reden statt “Online-Streitschlichtung”

Für alle, die meinen, bis zur Fertigstellung etwas mit uns schlichten zu müssen – jetzt gleich, nächste Woche oder wann immer: am liebsten “schlichten” oder streiten wir uns gar nicht, und erst recht unseren Kunden.

Wenn Sie etwas mit uns  “schlichten” möchten, reden Sie doch bitte einfach mit uns. Ich bin sicher, wir finden im Fall des Falles von Mensch zu Mensch, ganz ohne die EU-Kommission, eine gute und einvernehmliche Regelung! 🙂

 

2 Gedanken zu „Online-Streitschlichtung

  1. Louis

    Eigentlich macht das schon Sinn, so eine geregelte Streitschlichtung. Auch wenn das wohl bei den meisten Shops eher überflüssig ist. Ein freiwillige Einbindung wäre vielleicht besser, die man dann mit einen Siegel zusätzlich anzeigen lassen kann. Also ein ähnliches Modell wie bei dem Klassiker Trusted Shops.

    Antworten

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